Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von ServiceTags®, einem Dienst der hiddencontact UG (haftungsbeschränkt), Belchenstr. 23, 73760 Ostfildern. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Stand: September 2026.
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§ 1 Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der hiddencontact UG (haftungsbeschränkt), Belchenstr. 23, 73760 Ostfildern („Anbieter“), und ihren Kunden über die Nutzung des Dienstes „ServiceTags®“ sowie über damit zusammenhängende Leistungen (Einrichtung, physische Produkte, Vermittlung eines Partner-Ticketsystems).
- (2) ServiceTags® richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft findet nicht statt.
- (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- (4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (b) das jeweilige Angebot bzw. der Auftrag samt Leistungsbeschreibung und Preisliste, (c) der Auftragsverarbeitungsvertrag, (d) diese AGB.
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§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
- (1) Web-App und API. Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Anwendung bereit, mit der Objekte (Geräte, Anlagen, Fahrzeuge, Schlüssel, Standorte) über QR- oder NFC-Codes eindeutig identifizierbar werden. Meldende Personen erreichen darüber ein strukturiertes Melde-Formular – ohne App-Installation und ohne Nutzerkonto. Der Kunde erhält Dashboard, Auswertungen und die Weiterleitung eingehender Meldungen per E-Mail und/oder Webhook. Der konkrete Funktions- und Kontingentumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Preisliste.
- (2) Einrichtung / Onboarding. Auf Wunsch erstellt der Anbieter gemeinsam mit dem Kunden das Melde-Schema (Identifier-Felder, Kategorien, Pflichtfelder, Routing) und aktiviert die Codes. Der Aufwand wird als einmalige Einrichtungsgebühr laut Angebot berechnet.
- (3) Physische Produkte. Auf gesonderte Bestellung produziert und liefert der Anbieter physische QR-/NFC-Anhänger, Plaketten, Karten oder Aufkleber. QR-Codes kann der Kunde auch selbst ausdrucken; dafür fällt keine Produktionsgebühr an. Für physische Produkte gelten ergänzend § 8 und § 11.
- (4) Partner-Ticketsystem. Auf Wunsch vermittelt und konfiguriert der Anbieter ein Ticketsystem eines Partners (z. B. Zammad oder Zendesk). Der Betrieb dieses Ticketsystems ist eine Leistung des jeweiligen Partners; dessen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gelten zusätzlich. Der Anbieter haftet nur für die von ihm erbrachte Vermittlungs-, Einrichtungs- und Konfigurationsleistung.
- (5) Abgrenzung. ServiceTags® ist die Eingangsschicht für Meldungen. Es ist kein CMMS, CAFM, Field-Service-Management-System oder Ticketsystem und ersetzt solche Systeme nicht. Der Anbieter schuldet keine instandhaltungsfachliche, sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung.
- (6) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an; § 19 gilt entsprechend.
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§ 3 Vertragsschluss
- (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Bereitstellung des Zugangs zustande.
- (2) Bestellungen physischer Produkte kommen durch gesonderte Auftragsbestätigung zustande.
- (3) Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
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§ 4 Kostenlose Demo / Testzugang
- (1) Der Anbieter kann dem Kunden eine unverbindliche Demonstration oder einen zeitlich befristeten Testzugang bereitstellen.
- (2) Ein Testzugang begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag und keine Mindestlaufzeit. Der Anbieter kann einen Testzugang jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Für die Zeit des Tests bestehen keine Verfügbarkeits- oder Support-Zusagen.
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§ 5 Nutzungsrechte
- (1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst und die API im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Verbundene Unternehmen des Kunden dürfen mitnutzen, wenn dies im Angebot vorgesehen ist; der Kunde haftet für deren Einhaltung dieser AGB.
- (2) Untersagt sind insbesondere: die Weitergabe der Zugänge an Dritte, eine über das vereinbarte Kontingent hinausgehende Nutzung, die Umgehung technischer Beschränkungen (z. B. Rate-Limits), Reverse Engineering außerhalb der gesetzlich zwingenden Fälle sowie eine Nutzung, die den Betrieb des Dienstes oder Rechte Dritter beeinträchtigt.
- (3) An gedruckten oder gelieferten QR-/NFC-Codes erwirbt der Kunde das Eigentum nach Maßgabe von § 11. Die Auflösung eines Codes auf ein Melde-Formular ist an einen aktiven Vertrag gebunden und endet mit Vertragsende, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- (4) Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Anbieters darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung verwenden.
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§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- (1) Der Kunde benennt die für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Stellen und hält Routing-Einstellungen, E-Mail-Adressen und Webhook-Endpunkte aktuell.
- (2) Der Kunde bringt die Codes fachgerecht und an geeigneter Stelle an und wählt Material und Anbringungsart passend zur Einsatzumgebung (u. a. UV, Nässe, Reinigung, Frost, mechanische Belastung). Der Anbieter kann hierzu beraten; Auswahl und Prüfung obliegen dem Kunden.
- (3) Der Kunde hält Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim, sichert sie gegen unbefugten Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- (4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Inhalte (Melde-Schema, Identifier-Felder, Objektdaten) und die Nutzung des Dienstes rechtmäßig sind. Für Inhalte, die meldende Personen über das Formular übermitteln, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
- (5) Der Kunde stellt eine dem Stand der Technik entsprechende, zumutbare Datensicherung sicher, insbesondere durch regelmäßigen Export der Meldedaten oder durch Anbindung per Webhook an ein eigenes System.
- (6) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Leistungstermine angemessen; Mehraufwand kann der Anbieter nach Aufwand berechnen.
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§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- (1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird in diesen AGB nicht zugesichert; individuelle Service-Level (Verfügbarkeit, Reaktionszeiten) können im Enterprise-Vertrag gesondert vereinbart werden.
- (2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter mit angemessenem Vorlauf ankündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten legt, sowie Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (u. a. Internet-Störungen, Ausfälle von Vorleistern, Angriffe Dritter).
- (3) Support erfolgt in deutscher Sprache per E-Mail zu üblichen Geschäftszeiten. Umfang und Priorität richten sich nach dem gebuchten Tarif.
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§ 8 Vergütung und Zahlung
- (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Sie besteht in der Regel aus einer festen Grundgebühr je Abrechnungsperiode sowie nutzungsabhängigen Komponenten (u. a. zusätzliche Nutzer, zusätzliche registrierte Codes, kostenpflichtige Kanalnutzung über dem Freikontingent). Einrichtungsgebühr, physische Produkte, Versand und ein Partner-Ticketsystem werden gesondert berechnet.
- (2) Die Grundgebühr wird für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus, nutzungsabhängige Positionen werden nachträglich abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- (3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, per Überweisung oder – bei erteiltem Mandat – per SEPA-Lastschrift.
- (4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; für Entgeltforderungen beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter kann nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist den Zugang bis zum Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
- (5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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§ 9 Preisanpassung
- (1) Der Anbieter kann die Grundgebühr und die nutzungsabhängigen Preise für künftige Verlängerungsperioden anpassen. Eine Anpassung wird mit einer Frist von 6 Wochen vor Beginn der nächsten Verlängerungsperiode in Textform angekündigt.
- (2) Erhöht sich die vom Kunden zu zahlende Gesamtvergütung dadurch um mehr als 10 % gegenüber der vorangegangenen Periode, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich in Textform kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
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§ 10 Laufzeit und Kündigung
- (1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Enthält das Angebot keine Angabe, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate ab Bereitstellung; sie verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
- (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Betrag trotz Mahnung und Fristsetzung oder bei erheblichem Verstoß gegen § 5 oder § 6.
- (3) Kündigungen bedürfen der Textform.
- (4) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. § 12 gilt.
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§ 11 Physische Produkte: Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
- (1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- (2) Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
- (3) Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum des Anbieters.
- (4) Der Kunde hat gelieferte Produkte unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB).
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§ 12 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- (1) Der Kunde kann seine Meldedaten während der Laufzeit jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
- (2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung für einen Zeitraum von 30 Tagen einen Export bereit. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags zur Löschung gehen vor.
- (3) Gedruckte Codes verbleiben beim Kunden; ihre Auflösung auf ein Melde-Formular endet mit dem Vertrag. Eine Überführung in ein Nachfolgeprodukt ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
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§ 13 Datenschutz
- (1) Soweit der Anbieter bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien mit Vertragsschluss einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrags. Der Kunde ist Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
- (2) Der Anbieter verarbeitet die Auftragsdaten auf Servern in Deutschland. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
- (3) Der Anbieter darf technische Nutzungsdaten in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person und nicht zu einzelnen Kundeninhalten zulassen, zur Absicherung, Analyse und Verbesserung des Dienstes verwenden.
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§ 14 Vertraulichkeit
- (1) Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Die Pflicht gilt für die Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus.
- (2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
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§ 15 Gewährleistung
- (1) Software as a Service. Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Bei Mängeln leistet der Anbieter innerhalb angemessener Frist Nachbesserung. Gelingt die Nachbesserung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist.
- (2) Physische Produkte. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für den Handelskauf. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 16 Abs. 1 sowie bei Arglist.
- (3) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen infolge unsachgemäßer Anbringung oder Materialwahl durch den Kunden, infolge von Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder infolge des Ausfalls von Vorleistern oder Partner-Systemen.
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§ 16 Haftung
- (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- (3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden im Vertragsjahr des schadensauslösenden Ereignisses gezahlten Nettovergütung.
- (4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 5) eingetreten wäre, höchstens jedoch für den typischen Wiederherstellungsaufwand.
- (5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
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§ 17 Höhere Gewalt
- (1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Epidemien und Pandemien, großflächige Strom- oder Internet-Ausfälle, hoheitliche Maßnahmen), befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
- (2) Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
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§ 18 Referenznennung
- (1) Der Anbieter darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Vertriebsunterlagen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
- (2) Weitergehende Fallstudien, O-Töne oder Fotos erfolgen nur mit gesonderter Freigabe des Kunden.
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§ 19 Änderungen dieser AGB
- (1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist, insbesondere weil sie durch Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder Weiterentwicklungen des Dienstes veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- (2) Die geänderten AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Anbieter den Vertrag zum geplanten Wirksamwerden der Änderung mit einer Frist von einem Monat kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.
- (3) Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung oder der Laufzeit sind von diesem Verfahren ausgenommen und richten sich nach § 2 Abs. 6, § 9 und § 10.
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§ 20 Schlussbestimmungen
- (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- (3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- (4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- (5) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
- (6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ServiceTags® ist eine Marke der hiddencontact UG (haftungsbeschränkt). Amtsgericht Stuttgart, HRB 781013. Kontakt: info@servicetags.de.